Januar 23, 2023

Hetzner Online

Offener Brief zu Ausführungen im Weissenburger Tagblatt

Richtigstellung zu dem Beitrag von Jan Stephan: “Das Schweigen der Bürgerinitiative“ zur Debatte um „Hetzner Online“ in Ellingen (WT 12. Januar 2023)

In seinem Beitrag trifft Jan Stephan unbelegte und diffamierende Aussagen und Spekulationen, die aus dem Kreis der aktiven Bürgerinnen und Bürger folgender Kommentierung bedarf:

1) Jan Stephan suggeriert mit seinem Bild und seinen Aussagen, dass Urheber und Aufsteller der in und um Ellingen sichtbaren Tafeln, die „Bürgerinitiative Bürgerland in Bürgerhand“ sowie die Initiatoren des 2. Bürgerbegehrens eine Einheit und damit für die Äußerungen, Darstellungen oder Aktivitäten gemeinsam verantwortlich wären. Dem ist nicht so und gegen diese quasi „Sippenhaft“ verwahren sich die in und für Ellingen aktiven Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich. 

2) Die im Bild gezeigten Banner stehen nicht, wie die Bild-Unterschrift vermuten lässt, auf dem ehemaligen Karlshof-Areal sondern an der B13 zwischen Stopfenheim und Ellingen. Insofern ist die Bild-Unterschrift irreführend. Weder die BI noch das Bürgerbegehren ist verantwortlich für die freie Meinungsäußerung Einzelner. Eine Beziehung zum Karlshof Areal herzustellen ist unseriös. Wie glaubwürdig ist eigentlich Herr Jan Stephan, dem es offensichtlich an einfachsten Ortskenntnissen in Ellingen und Umgebung mangelt?

3) Mit den Überschriften „Zweifel an der Zulässigkeit“ und „Kein „Huckepackverfahren““ wertet Herr Stephan seine Recherchen tendenziös. Immerhin hatte das Landratsamt ja eine eindeutig differenzierte Stellungnahme abgegeben. Diese steht im Einklang mit der Einschätzung zweier Juristen, die im Vorfeld das Bürgerbegehren auf Zulässigkeit geprüft haben.
Hierzu auch aus einschlägigen juristischen Quellen folgendes Zitat: „Weiter muss das Bürgerbegehren eine inhaltlich bestimmte, mit Ja oder Nein zu entscheidende Frage aufwerfen, wobei es auch zulässig ist, mehrere Fragen in einem Begehren zu verbinden (Huckepackverfahren), sofern diese Fragen eine innere sachliche Verbindung aufweisen, d.h. thematisch dieselbe Angelegenheit betreffen. Sofern es zweckmäßig erscheint, mehrere Fragen zu koppeln, weil eine innere Verbindung besteht, begegnet es auch keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Bürger durch diese Koppelung vor eine Entscheidungsalternative gestellt wird. Verboten ist lediglich die Koppelung sachlich nicht zusammenhängender Materien in einer Fragestellung.

Grundsätzlich kann die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens vom Stadtrat immer in Frage gestellt und abgelehnt werden. Letztendlich ist dann (in einem aufwändigen Verfahren) ein Verwaltungsgericht für die Klärung der Zulässigkeit zuständig. Bei einem Vorhaben mit entsprechender Tragweite – wie dies in Ellingen mit der Ansiedlung von Hetzner Online geplant ist – sollte ein bürger:innen-naher Stadtrat die Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich beteiligen auch ohne dass diese ihre Interessen über ein Bürgerbegehren mühsam einbringen müssten.

4) In Summe ist der Beitrag von Jan Stephan in vielen Punkten mangels ausreichender Recherchen spekulativ, in den Interpretationen tendenziös und diffamierend. Bereits im letzten Jahr hat der Deutsche Presserat gegenüber dem Weißenburger Tagblatt seine Missbilligung im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung der Bürgerinitiative in Ellingen geäußert und darauf hingewiesen, dass bei Veröffentlichungen Publizistische Grundsätze einzuhalten sind und eine den Umständen entsprechende Sorgfalt geboten ist.

Insbesondere Vermutungen sind als solche zu kennzeichnen und der Wahrheitsgehalt muss geprüft werden. Spekulative Aussagen, falsche, irreführende Bildbeschriftungen und tendenziöse Überschriften stehen sicher nicht im Einklang mit den Anmerkungen, die der Deutsche Presserat in Form einer Missbilligung gegenüber dem Weißenburger Tagblatt ausgesprochen hat. Offensichtlich fühlt sich Herr Jan Stephan in seinen Berichterstattungen und „Recherchen“ nicht an Publizistische Grundsätze gebunden. Wundert es ihn daher, dass die Bürgerinitiative oder die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens sein journalistisches Niveau nicht mit Informationen befüllen?

5) Viele Ellingerinnen und Ellinger würden es begrüßen, wenn Herr Jan Stephan seine Recherchen – unter Wahrung publizistischer Grundsätze – auf die weiterhin nebulösen Aussagen des Bürgermeisters und Teilen des Stadtrates auch auf andere Themengebiete in Ellingen ausdehnen würde. So z.B.:

– Kosten des Kläranlagen Neubaus: Mit welchen Kosten müssen die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich rechnen?
– „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“: Wie wird sich eine Verschiebung des Kläranlagen-Neubaus für die Bürgerinnen und Bürger finanziell auswirken?
– Wurde eine Alternative ernsthaft geprüft und warum wird dies nicht transparent dargestellt?
– Warum muss ein Kläranlagen-Neubau die Einwohnerkapazität deutlich überschreiten?
– Müssen die Anliegergemeinden in die neue Kläranlage einleiten? Wenn ja ab wann?

– Wie sieht dann deren finanzielle Beteiligung bei einem Neubau aus?
– Welche Kosten übernimmt Hetzner Online bei einem Kläranlagen-Neubau?
– Wer zahlt die erforderlichen Aufwendungen für die Infrastruktur im Falle einer Ansiedlung von Hetzner Online?
– Wie will Ellingen bei Ansiedlung eines Rechenzentrums die Klimaneutralität erreichen?
– Welche Umweltbelastungen kommen bei der Ansiedlung eines Rechenzentrums auf die Bürgerinnen und Bürger (Lärm, Elektrosmog, Beleuchtung, etc.) und die Umwelt zu?
– Welchen Gewerbesteuerbeitrag leistet Hetzner Online tatsächlich und wird dieser „Lotto-6er“ auch rechtsverbindlich festgeschrieben?
– „Baustelle Ellingen“: Wie steht es um die Lösung der Verkehrsproblematik im Stadtbereich? Wann wird mit der Sanierung der Infrastruktur (Kanal, Wasser) und der Städtischen Liegenschaften begonnen?

Unterzeichner: Bürgerinnen und Bürger aus Ellingen

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